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Schenken und Vererben

"Nach mir die Sintflut" - Das sollte nicht Ihr Motto sein!

Möchten Sie, dass Ihr Vermögen nach Ihrem Tod nach Ihren Vorstellungen verteilt wird? Dann müssen Sie dazu rechtzeitig Vorsorge treffen!

Wenn Sie den Ablauf nicht durch Erbvertrag oder Testament regeln, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Und die ist in vielen Fällen nicht die optimale Lösung für alle Beteiligten. Eine rechtzeitige Information und Vergleichen von Möglichkeiten und Ergebnissen hilft Ihnen, Ihre Vorstellungen sinnvoll umzusetzen.
Auch die steuerliche Seite ist nicht außer Acht zu lassen. Ersparen Sie Ihren Erben unnötige Abschläge oder lassen Sie ihnen sogar eine Extraportion zukommen, indem Sie ganz legal den Fiskus aus der Erbenliste streichen.


Dabei kommt es auf die richtige Strategie an!

Wussten Sie, dass Ihr Ehepartner keineswegs automatisch Alleinerbe wird, wenn Sie keine Kinder haben? Bestenfalls 75% Ihres Vermögens erhält er oder sie, wenn Sie testamentslos sterben - die verbleibenden 25% bekommen Ihre Eltern, oder wenn die nicht mehr leben, Ihre Geschwister, Cousins, Tanten, …
Auch der Gedanke, die Familie erbe das Vermögen unbegrenzt erbschaftssteuerfrei, ist ein Trugschluß.

Erbschaftsteuer muss im Erbfall jeder zahlen, der die Freibeträge überschreitet. Die Höhe richtet sich dabei unterschiedlich nach Verwandheitsgrad.

Eine Schenkung bereits zu Lebzeiten kann hier Abhilfe schaffen.
Freibeträge können mehrfach genutzt werden, wenn Sie die 10-Jahres-Regel beachten.

Wir ermitteln Erbquoten und Pflichtteilsansprüche
Wir ermitteln die erbschafts- und schenkungssteuerlichen Werte Ihres Vermögens und berechnen die zu erwartende Schenkungs- oder Erbschaftsteuer.
Wir legen Ihnen Möglichkeiten dar, steuergünstige Regelungen zu treffen
Wir prüfen den für Sie günstigsten Güterstand und legen Ihnen die Vor- und Nachteile eines Ehevertrags dar.
Wir erarbeiten einen Testamentsentwurf nach Ihren Vorstellungen
Wir stellen Ihnen Möglichkeiten vor, wie Sie sich bei Schenkungen absichern können (z.B. hinsichtlich eines Pflegefalles).
Sie erhalten Sicherheit, dass Ihr Vermögen in Ihrem Sinne verteilt wird.
Sie vermeiden Erbzwistigkeiten.
Sie nutzen alle Möglichkeiten Schenkungs- und/oder Erbschaftsteuer zu sparen aus.

Ist ein Todesfall bereits eingetreten, und Sie stellen sich die Frage was nun zu tun ist, helfen wir Ihnen mit:

  • Zu beachtenden Fristen
  • Auseinandersetzung mit Ämtern und Behörden
  • Erstellung der Erbschaftsteuererklärung

Auch nach Eintritt des Todesfalls bestehen noch Möglichkeiten, Erbschaftsteuer zu sparen.


Unser Service:

Sie erhalten einen Leitfaden, was grundsätzlich bei Sterbefall zu tun ist.
Aber wie immer, stehen auch bei Erbschaften und Schenkungen die Steuerbehörden mit der hohlen Hand in der ersten Reihe. Wenn Sie jetzt richtig planen, kann diese Hand leer bleiben.

  • Wir bieten Ihnen erbrechtliche und steuerliche Beratung aus einer Hand!

 

Machen Sie den ersten Schritt in Ihre erfolgreiche Zukunft - wir beraten Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

 

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