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Notfallplanung

Nur wer für den Ernstfall rechtlich vorsorgt, behält auch bei eigener Entscheidungsunfähigkeit seinen Willen

Sollte es dann tatsächlich einmal so weit kommen, kann der Wert einer gut durchdachten Vorsorge gar nicht hoch genug geschätzt werden - für Angehörige, Ärzte, aber nicht zuletzt auch für die Betroffenen selbst.

Manchmal geht es schnell: Ein Unfall, eine Krankheit, ein Schlaganfall und plötzlich ist jemand, der Ihnen nahe steht, nicht mehr in der Lage, Entscheidungen zu treffen. Über sein Schicksal bestimmen dann andere. Nicht einmal Sie als naher Angehöriger haben dann das Recht, für den Kranken zu sprechen! Das gleiche gilt für Bankgeschäfte sowie andere Rechte und Pflichten aus Verträgen.

Falls hierfür keine Vorsorge getroffen wurde, wird das Vormundschaftsgericht im Bedarfsfall einen Betreuer zur gesetzlichen Vertretung bestellen.

Für die verschiedenen Bereiche des Lebens gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Sie schon jetzt sicher gehen können, dass für den Fall des Falles Ihre Wünsche respektiert werden und vor allem, dass Ihre Vertrauenspersonen auch für Sie handeln können:

Eine Vorsorgevollmacht bietet die Möglichkeit, eine oder mehrere Personen Ihres Vertrauens zu benennen, die bereit sind im Bedarfsfall für Sie in finanziellen, rechtlichen und persönlichen Angelegenheiten zu handeln.

Mit einer Patientenverfügung können Sie Entscheidungen treffen für die klinische Behandlung und damit auch eine Vollmacht im medizinischen Bereich erteilen.

Eine Betreuungsverfügung bietet die Möglichkeit, verbindlich festzulegen, wer im Bedarfsfall ihr Betreuer, also Ihr gerichtlich bestellter Vertreter werden soll.


Wie können wir Ihnen dabei helfen?

Um sicher zu sein, dass Sie für den Ernstfall wirksame Regelungen treffen, ist besondere juristische Fachkompetenz unerlässlich.
Wir erarbeiten in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen die für Sie notwendigen und sinnvollen Maßnahmen.


Wir helfen Ihnen Antworten auf Fragen zu finden wie z.B.:

  • Ich habe doch Angehörige! Mein Ehepartner oder meine Kinder werden sich doch um mich kümmern?
  • Was kann geschehen, wenn ich keine Vollmacht erteilt habe?
  • Wo bewahre ich die Vollmacht auf?
  • Was ist bei Banken zu beachten?
  • Wer entscheidet über meine ärztliche Behandlung?

Wir geben Ihnen bei diesem schwierigen Thema den Überblick über alle möglichen Alternativen und beraten Sie in Hinblick auf die für Sie passenden Entscheidungen.


Sie bekommen von uns:

  • Eine auf Sie zugeschnittene Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und/oder Betreuungsverfügung
  • Eine individuelle Checkliste anhand derer Sie alle für den Notfall nötigen Informationen für Ihre Vertrauenspersonen dokumentieren können

 

Machen Sie den ersten Schritt in Ihre erfolgreiche Zukunft - wir beraten Sie gerne.
Kontaktieren Sie uns per Mail oder telefonisch und vereinbaren Sie ein Erstgespräch.

 

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