Die Bundesregierung informiert, dass seit 22.10.2019 neue Regelungen für Apotheken vor Ort gelten. Künftig sind Botendienste auf Kundenwunsch zulässig. Zudem sei jedoch eine ausreichende Beratung bei Auslieferung des Arzneimittels sicherzustellen.
Auch Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler können ab sofort verschriebene Medikamente durch wirkungsgleiche Arzneimittel ersetzen lassen.
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